Ausbildung „YIN-YOGA“ für Yogalehrer*innen
YIN-YOGA ist ein meditativer, ruhiger Yogagastil, der ein wunderbares Gegengewicht zum heutigen Yang-lastigen Lebensstil ist; die einzelnen Asanas werden lange gehalten, um so Verklebungen im faszialen (Binde-) Gewebe zu lösen, so dass Energie wieder ungehindert fließen kann. Auch emotionale Blockaden, welche im Körper festgeschrieben sind, können so gelöst und losgelassen werden. Zusammen mit bewusster Entspannung und bewusstem Atem führt dies zu innerer Ruhe und bringt (Selbst-)Heilungsprozesse in Gang.
Für einen sicheren Umgang mit diesen therapeutischen Effekten werden nicht nur Kenntnisse der physischen Ebene zu Muskeln, Organen, Faszien und anatomischen Variationen vermittelt, sondern darüber hinaus und damit einhergehend auch Wissen zum Energiesystem und einer modernen Meridian-Theorie.
Die Themen Meditation, Stille und Achtsamkeit betten sich in einen Yoga-Stil wie YIN-YOGA besonders gut ein und bilden daher im Rahmen der Ausbildung ebenfalls einen wichtigen Baustein.
Es werden die grundlegenden YIN-YOGA-Asanas einschließlich ihrer Variationen kennengelernt, wie diese jeweils auf welcher Ebene des Menschen wirksam sind und je nach Thema und Zielsetzung zu sinnvollen Sequenzen in einer Stunde zusammengeführt werden können.
- Grundlagen des YIN-YOGA, Yin-Yang-Theorie
- Skelettsegmente, Muskelgruppen, Skelettvariationen
- Kompression, Tension und Proportion und Orientierung
- Zielgebiete im Yin, Yin-Asanas
- Sequenzierung von Yin-Stunden
- Yin-Yoga und Faszien
- TCM: Meridiane und Organe
- TCM: 5-Elemente-Lehre
- TCM: Akkupressurpunkte im Yin
- Meditation, Stille und Achtsamkeit
- Yin-Yoga und das Energiesystem
- Besondere Umstände: Rücken, Hüfte, Knie, Schwangerschaft
- ausgleichende Yang-Elemente
Die Ausbildung hat 50 Unterrichtseinheiten. Sie erhalten nach erfolgreicher Teilnahme ein Zertifikat über die absolvierte Ausbildung.
Anerkannt als Bildungsurlaub bzw. anerkannter Bildungsträger für Bildungsurlaub/Bildungszeit in: Baden-Württemberg, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland
Anerkennung möglich in: Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen