Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren
Vor nunmehr 70 Jahren wurde von der UN-Generalversammlung in New York die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte beschlossen. Die 30 Artikel, die unter anderem das Recht auf Meinungs- und Religionsfreiheit, auf Asyl, auf Bildung oder Rechtsstaatlichkeit regeln, wirken dringlicher und aktueller denn je. Grund genug, sich eingehender mit der Erklärung und ihrer Entstehungsgeschichte zu befassen und eine Prognose zu wagen.
Ein Blick zurück
1948. Die Menschheit hatte gerade zwei Weltkriege hinter sich. Dachte man angesichts des Ersten Weltkriegs mit seinen bisher nicht dagewesenen immensen Menschenvernichtungen (Vom Erinnern an den Ersten Weltkrieg), dass es schlimmer nicht kommen könne und die Menschen nun etwas gelernt haben könnten, so zeigte Hitler zwanzig Jahre später mit beispielloser Menschenverachtung, das auch Gräueltaten noch steigerbar sind. Der Tod war ein Meister aus Deutschland. Nachdem die Welt den abermaligen Weltenbrand überstanden hatte, war die Parole „Nie wieder Krieg“ aus der Weimarer Zeit tiefer als bisher in die Köpfe von Entscheidern gedrungen.
Unter der Leitung der Witwe des ehemaligen US-Präsidenten, Eleanor Roosevelt, hatten sich Politiker und Philosophen verschiedener Nationen zusammengefunden, eine gemeinsame Erklärung zu verfassen, um für die Zukunft Kriege zu verhindern. Völkerrechtlich verbindlich sollten Regeln erstellt werden, die bei einem Verstoß internationale Sanktionen nach sich ziehen würden. Doch schnell zeigte sich, dass zwischen den politischen Blöcken aus Ost und West keine schnelle Einigung erzielt werden würde. Eine zentrale Konfliktlinie verlief entlang der Definition, was denn zu den Menschenrechten gehören solle. Der Westen betonte die bürgerlichen und politischen Freiheitsrechte, der Ostblock sah wirtschaftliche und soziale Rechte als gleichberechtigt. Vor diesem Hintergrund entstand zunächst einmal eine allgemeine Definition, auf die sich die meisten Staaten einigen konnten.
Eine Bilanz
20 Jahre nach der Verabschiedung der UN-Charta fand 1968 die erste internationale Konferenz über Menschenrechte in Teheran statt. Es sollte noch weitere 25 Jahre dauern, bis sich auf der zweiten Konferenz 1993 in Wien fast alle Länder zur Einhaltung der Menschenrechtscharta verpflichteten. Ein Hochkommissar der Vereinten Nationen wachte nun über die Einhaltung der Menschenrechte in den unterzeichnenden Ländern. Man setzte auf Zeit, in der sich das Bewusstsein in der Bevölkerung und bei den politischen Entscheidern hin zu einer humanistischen Sicht verändern sollte.
Eine Charta mit Langzeitwirkung
Nichtsdestotrotz gab es weiterhin weltweit Kriege. Der Völkermord in Ruanda (1994) und der Bürgerkrieg auf dem Balkan (1990er Jahre) gaben schließlich den Ausschlag, die bislang sanktionslosen Menschenrechtserklärungen mit einem Internationalen Gerichtshof in Den Haag zu einem schlagkräftigen Instrument werden zu lassen. Hier nun wurden in international besetzten Tribunalen Kriegsverbrecher angeklagt und verurteilt. Dass der Internationale Gerichtshof seine Arbeit aufnehmen konnte, ist ohne die UN-Charta für Menschenrechte nicht denkbar. Die hier erstmals formulierten Positionen bildeten gewissermaßen den geistigen Boden für eine Installation eines Gerichtshofes.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte in Kurzform
Die am 1. Dezember in Kraft getretene Allgemeine Erklärung der Menschenrechte hat als direktes historisches Vorbild die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte der Französischen Revolution von 1789. Diese wiederum nahm Anleihen bei der „Virginia Declaration of Rights“ der Vereinigten Staaten von Amerika aus dem Jahr 1776. Von seiner historischen Grundanlage sanktionslos angelegt, hat die UN-Charta trotzdem eine immense Wirkung entwickelt. Als wichtigste Erfolge dürfen die diversen ratifizierten und damit einklagbaren Menschenrechtsabkommen und ein internationaler Gerichtshof sein.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte im Wortlaut
Ein Schwachpunkt der UN-Charta mag darin liegen, dass schon bei der Entstehung die Perspektiven des asiatischen, arabischen und afrikanischen Raums deutlich unterrepräsentiert waren. So blieb eine Reihe von Sichtweisen, die sich aus den historischen Entwicklungen dieser Räume ergaben, außen vor.
Dennoch hat die UN-Charta auch dort eine Tiefenwirkung erzielt. In der Folge wurde 1990 die Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam verfasst. Man mag diese aus westlicher Perspektive als weit hinter den UN-Ansprüchen zurückbleibend bewerten: schließlich werden hier Mann und Frau nicht als gleichberechtigt anerkannt und auch die Statuten stehen unter Vorbehalt. Im Zweifelsfall ist die Scharia ausschlaggebend.
Doch der arabische Frühling wäre nicht denkbar gewesen ohne diese Versuche, Menschenrechte im allgemeinen Bewusstsein weiter muslimischer Bevölkerungskreise zu verankern. So wurde 2004 die Arabische Charta der Menschenrechte verabschiedet, die langfristig offenbar wirkmächtig in die Region ausstrahlte. Schließlich gab es in vielen Aufständen im arabischen Raum ab 2010 einen ausdrücklichen Bezug auf eben diese Menschenrechtserklärung.
Vor allem aber hat die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen dazu geführt, dass konkrete Menschenrechtsabkommen geschlossen und völkerrechtlich verbindlich in den meisten Ländern ratifiziert wurden. Dabei spiegelte sich bei den wichtigsten Pakten, nämlich dem über bürgerliche und politische Rechte und dem über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, der ursprüngliche Dissens aus West- und Ostblock wider. Und so ist aus einer anfänglich bloßen Definition der Menschenrechte die Grundlage für sanktionsfähige Menschenrechtsabkommen geworden.
Gehören Kriege damit endgültig der Vergangenheit an? Ganz sicher nicht. Doch der arabische Frühling zeigt, trotz Rückschlägen, wie mächtig eine Idee sein kann, und zu konkreten Veränderungen führen kann. Ebenso wie die Tatsache, dass die Menschenrechte Grundlage vielfachen politischen Handelns sind – in den aktuellen globalen Krisen auf der politischen Weltebene ebenso wie im Kleinen, in unseren Gemeinden und Familien.
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