„Wildes Westallgäu“ und östliche Bodensee-Region: einzigartige Natur- und Kulturlandschaften „unter Druck“
Das Seminar wird voraussichtlich Anfang Dezember 2024 buchbar sein. Der angegebene Preis ist der alte aus 2024 und wird sich noch ändern.
Zwischen den Allgäuer Hochalpen und dem Bodensee erstrecken sich im Westallgäu äußerst artenreiche, kleinräumig strukturierte Kulturlandschaften mit zahlreichen seltenen Lebensräumen von hohem ökologischen Wert: Wasserfälle, Moorseen, Hoch- und Niedermoore, Feuchtwiesen, Schluchtwälder, Magerrasen u.v.m. kennzeichnen dieses Gebiet und verdienen besonderen Schutz. So kommen hier noch heute sehr seltene, oft vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten in stabilen Populationen vor.
Doch diese „ökologischen Juwelen“ und das natürliche und kulturelle Erbe der Grenzregion Westallgäu-Bodensee kommen zunehmend „unter Druck“! Zwar wurden in den letzten Jahrzehnten eine Vielzahl an Naturschutzgebieten ausgewiesen, doch werfen intensive Land- und Forstwirtschaft, Verkehr und massentouristisch zentrierte Großprojekte drängende Fragen auf: Wie lassen sich die einzigartigen Naturlandschaften langfristig bewahren, Ressourcen und Biodiversität schützen und „enkeltaugliche“ lokale Standbeine in der Region entwickeln und dauerhaft verankern? Und was kann nicht zuletzt jede/r Einzelne konkret dazu beitragen?
Seminarinhalte:
- Ökologie, Kultur und Standortfaktoren der Region
- Natur- und Klimaschutzmaßnahmen
- Tourismus als Wirtschaftsfaktor
- Beispiele für eine nachhaltige Forst- und Landwirtschaft
- Innovative Nachhaltigkeits-Konzepte
Seminarablauf:
Erläuterungen der Dozentin und von Fachkundigen vor Ort sowie Exkursionen in die Westallgäuer Landschaft und auf ein Hofgut vermitteln Ihnen ein umfassendes Bild von der Region und den akuten Fragestellungen. Sie übernachten in einem Seminarhaus mit wunderschönem Blick auf die umgebende Westallgäuer Berglandschaft.
Anerkannt als Bildungsurlaub bzw. anerkannter Bildungsträger für Bildungsurlaub/Bildungszeit in: Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen
Anerkennung möglich in: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein