Mit ganzem Herzen sein mit Iyengar®-Yoga
Körper und Geist befinden sich in einem Zustand konstanter Wechselwirkung. Die Wissenschaft des Yoga grenzt nicht ab, wo der Körper endet und der Geist beginnt. Sie betrachtet beide als vollkommene Einheit. Dabei ist die Praxis des Yoga nicht auf die physischen Wirkungen beschränkt, denn die Yoga-Asanas (Körperübungen) haben auch eine Wirkung auf das Gehirn. So verfolgt Yoga in erster Linie das Ziel, den Geist in einen Zustand der Ruhe, Klarheit und Selbstreflektion zu versetzen. Die Kunst des Iyengar®-Yoga ist darauf bedacht, die Fähigkeiten des Ausführenden bestmöglich zu fördern. Regelmäßiges Üben der Yoga-Asanas kann Sie darin unterstützen, sich selbst und Ihre Lebensziele neu zu betrachten und die Kernkraft von Liebe, Klarheit und Mitgefühl in Ihnen freizulegen.
Eine große Hilfe dabei wird besonders die Geh-Meditation im Freien nach Thich Nhat Hanh sein.
Die Freisetzung von mehr Mitgefühl für sich selbst und andere wird in ihrer innovativen Kraft nicht nur Ihrem eigenen Leben dienen, sondern besitzen das Potential auch auf Ihre Umgebung einzuwirken und sogar globale Entwicklungsprobleme zu lösen.
Der Mut, Gefühle wahrzunehmen und zu beruhigen, macht den Einzelnen nicht nur glücklicher. Emotionale Intelligenz, Einfühlungsvermögen und der Mut zu mehr Menschlichkeit (in Unternehmen) können auch dazu beitragen, dass Mitarbeiter wie Führungskräfte ihre emotionalen Ressourcen erfolgreich für ein Unternehmen einsetzen können. Sie werden dazu beitragen, dass in einem Unternehmen ein fruchtbares Klima entstehen kann, in dem Ideen und Visionen wachsen, und ein neuer, authentischer Teamgeist entstehen kann.
„Wir beherrschen bereits die Energie des Windes, der Meere und der Sonne. Doch an dem Tag, an dem der Mensch mit der Energie der Liebe umzugehen weiß, wird diese Erkenntnis so wichtig sein, wie die Entdeckung des Feuers
Anerkannt als Bildungsurlaub bzw. anerkannter Bildungsträger für Bildungsurlaub/Bildungszeit in: Baden-Württemberg, Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland
Anerkennung möglich in: Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein