Venedig – Welterbe zwischen Tourismus, Ökonomie und Naturerhalt
Wer an Venedig denkt, dem fällt zumeist vorrangig die von Kanälen durchzogene Innenstadt ein. Doch auch die der Stadt vorgelagerte Lagune ist mit ihren 550 km² eine Besonderheit der Stadt. Sie stellt eines der ausgedehntesten Feuchtgebiete Europas dar und bewahrt heute noch wunderschöne und ökologisch wertvolle Naturräume. Hier finden sich weitläufige Salzwiesen, ertragreiche Fischfarmen, ausgedehnte Schilfgürtel an den Flussmündungen, die wattähnlichen Lagunengründe und die zahlreichen Inseln, die Raum für eine besondere Pflanzen- und Tierwelt bieten und von zahlreichen Vogelarten als Nistplätze und zur Nahrungssuche genutzt werden.
Gleichzeitig scheinen die Probleme und Interessenskonflikte unüberwindbar. Seit 1987 ist Venedig mit seiner Lagune UNESCO-Welterbe, doch heute riskiert es, auf die schwarze Liste gesetzt zu werden. Vor allem stellen die starke Nutzung der Lagune durch die Industrieanlagen von Porto Marghera sowie der ständig steigende Kreuzschifffahrtverkehr und die wachsenden Touristenströme in der Altstadt von Venedig eine große Gefahr dar.
Seminarinhalte:
- Ökologische Entwicklung und Bedeutung der Lagune von Venedig
- Naturschutzpolitische Maßnahmen, z. B. wird die nördliche Lagune Naturpark, wie geplant?
- Hochwasserschutz und das Großprojekt MO.S.E.
- Tourismus (ökonomische Bedeutung, Infrastruktur, Probleme, Besucherlenkung)
- Konflikte zwischen wirtschaftlichen und Bevölkerungsinteressen, z. B. Hafenausbau
- Beispiele für nachhaltige Landnutzung und Fischzucht
- Perspektiven für eine zukunftsfähige Stadtentwicklung
In Kontakt mit verschiedenen Fachkundigen sowie Exkursionen vor Ort erhalten Sie differenzierte Einblicke in die ökologische und wirtschaftliche Situation Venedigs. Sie übernachten in einem 2-Sterne-Hotel im Herzen von Venedig.
Anerkannt als Bildungsurlaub bzw. anerkannter Bildungsträger für Bildungsurlaub/Bildungszeit in: Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland, Schleswig-Holstein, Thüringen
Anerkennung möglich in: Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt